q.e.d. - quo errat demonstrator

2007, Feb 9th

“salamitaktik”

Filed under: privacy, surveillance

ich hab mich ja schonmal mehr oder weniger über schäuble, datenschutz, grundgesetz und onlinedurchsuchung ausgelassen. auf diesem gebiet gibt’s jetzt auch mal wieder was neues, brühwarm (bzw lauwarm, weil von gestern, entschuldigt bitte, ich lese die taz nicht, mit gutem grund), ein interview zum thema rundumschlag zur einschränkung von bürgerinnenrechten (zusammengefasst), es trägt den treffenden titel “terroristen sind auch klug”. aha. na dann.
string hat zwei der bezeichnendsten stellen schon rausgesucht, aber weiter nichts dazu geschrieben, und auch ich habe vermutlich wenig mehr zu bieten als unqualifiziertes herumgequake und -gemecker, aber das ist mein blog und ich darf das.
dass da im schäuble-schädel irgendwas kaputtgegangen sein muss, ist uns ja schon länger klar gewesen. allerdings sollen gerüchten zufolge nach veröffentlichung des interviews in der taz dort so einige leute angerufen haben, um zu fragen, ob der wolf denn nicht zufällig ein wenig geistig umnachtet war zum zeitpunkt der befragung, übermüdet, auf irgendwelchen komischen drogen, und nein, er war es nicht sondern meint das alles ernst.
mit “das alles” meine ich zum beispiel solche sachen:
weil ja die offizielle demokratie als solche durch leute wie schäuble und ihre politik zunehmend untergraben und verfremdet wird, muss er für sich wohl eine neue definition von demokratie schaffen. zur erinnerung:

Die Demokratie (griechisch δημοκρατία, von δήμος démos „Volk” und κρατία, kratía „Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke”) bezeichnete zunächst im antiken Griechenland die direkte Volksherrschaft. Heute wird Demokratie zumeist als allgemeiner Sammelbegriff für Herrschaftsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird: z.B. direkte Demokratie, repräsentative Demokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie.

und das sagt schäuble:

Q: Ist das nicht eine Salamitaktik? Bei der Einführung neuer Technologien wird beteuert, die Sicherheitsbehörden bekämen keinen Zugriff auf die anfallenden Daten. Und kaum ist die Technologie durchgesetzt, nutzt man das nächstbeste Verbrechen, um der Polizei doch alle Zugänge zu öffnen.

A: Das wäre vielleicht bedenklich, wenn es eine absichtliche Taktik wäre. Aber beim Mautgesetz gab es sicher keinen derartigen Hintergedanken. Heute bin ich ja auch viel vorsichtiger. Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt, wie es ist. Das wäre auch undemokratisch.

außerdem, ist schäuble überzeugt, dass

Die meisten Menschen über Terrorismus und Kriminalität beunruhigt [sind], nicht über polizeiliche Schutzmaßnahmen. Sie wollen, dass der Staat ihre Sicherheit garantiert.

auf die frage hin, ob es ihn dann nicht nachdenklich stimme, wenn 10′000+ menschen verfassungsbeschwerde einlegen wollen gegen die von ihm geförderten maßnahmen im rahmen der vorratsdatenspeicherung, meint der wolf nur:

So etwas regt mich nicht mehr auf.

den anwendungsbereich der onlinedurchsuchung stellt er sich so vor:

Als Innenminister, der für die Sicherheit dieses Landes zuständig ist, bin ich natürlich für einen weiten Anwendungsbereich.

da hat sogar frau zypries was dagegen. und das will mal was heißen, denn die ist ja sonst nicht so zimperlich.
von den von schäuble beschworenen zahlreichen fahndungserfolgen durch die dna-analyse ist mir auch noch nichts zu ohren gekommen.

der typ hat imo komplett den bezug zu realität und verhältnismäßigkeit verloren, und gehört so schnell wie möglich weg vom fenster. nicht dass ich die hoffnung hätte, dass ein wahnsinniger weniger die situation ändern würde, schäuble steht hier sinnbildlich für ein ganzes system von paranoiden und kontrollwahnsinnigen spinnern (wieder schwebt mir der begriff datenkraken vor), deren namen einfach seltener auftauchen, die so zielstrebig an der realisierung des gläsernen menschen als institution arbeiten, dass mensch sich garnicht genug darüber aufregen kann.
ich habe nicht die möglichkeit, eine große masse von leute zu erreichen, aber vielleicht habt ihr sie ja.
meckern, zetern, sabotieren, andere leute darauf aufmerksam machen, kreativ sein. das klappt am besten mit bunten blinkenden bildern.

2007, Feb 5th

bgh urteilt, business as usual

Filed under: privacy, surveillance

Kurz nach der Veröffentlichung des BGH-Urteils veröffentlichte das Bundesinnenministerium die Stellungnahme von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Schäuble bezeichnete es als unerlässlich, dass Strafverfolgungsbehörden eine verdeckte Online-Durchsuchung durchführen könnten und forderte eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung.

na klasse - der BHG veröffentlicht sein urteil zur unzulässigkeit der online-durchsuchung, und direkt im anschluss wird überall darüber beraten, wie sich die sache denn nun doch legalisieren lassen würde, neue gesetze bauen, internationaler terorrismus, das internet als keimzelle und sogar “universität des terrors” (o-ton Kurt Jansen, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter).
nicht dass ich erwartet hätte, dass das urteil die datenkraken dauerhaft abhalten würde, allerdings stellt eine derartige reaktion den BHG als instanz schon irgendwie infrage.

2007, Jan 30th

datenschutz - definition by schäuble

Filed under: privacy, surveillance

alter falter, schon ziemlich seltsam, wie der herr schäuble sich das mit dem datenschutz vorstellt:

Sein Verständnis von Datenschutz umschrieb der Innenminister mit dem Erfordernis der gesetzgeberischen Festlegung, “wer darf Daten zu welchen Zwecken unter welchen Voraussetzungen nutzen und wie lange müssen sie gespeichert werden“. Es könne nicht angehen, den Staat “blind” zu machen. Vielmehr sei eine “Datenverkehrsordnung” erforderlich, die einen optimalen Informationsfluss gewährleiste und die “notwendige Datenverarbeitung” transparent mache. Dabei müsse man aus Fehlern Erkenntnisse ziehen. So sprach sich der Minister etwa dafür aus, die von der Union mit beschlossene Eingrenzung der Verwendung der Mautdaten auf Abrechnungszwecke aufzuheben: “Wir sollten eine Grundlage schaffen, die Daten zu nutzen, um Mörder zu erkennen.” Alles andere könne man der Bevölkerung nicht erklären.

und zum bundestrojaner hat er auch noch was zu sagen:

Er sei aber dafür, “dass man da [an Festplatten privater PCs, anm.d.verf.] ran kann, wenn es wichtige Gründe gibt”. Daher müsse man darüber diskutieren, “was denn da eigentlich so privat ist” im Online-Bereich[…]

schäuble schließt sich damit wiefelspütz’ argumentationslinie an, der von »ungleich größere[n] Gefahren« schwadroniert, die zu beherrschen seien. was meint er damit? natürlich, terroranschläge. konkret: terroristische anschläge auf atomkraftwerke. natürlich. nur weil es mal einen film gab, wo ein paar kids angeblich brennstäbe in einem atomkraftwerk “hoch und runterfahren” lassen, und noch nichtmal in der filmrealität wirklich? oder was haben abstürzende flugzeuge mit der online-durchsuchung zu tun? und was ist eigentlich aus den nebel-schutz-konzepten geworden… werden die etwa computergesteuert? da fände ich ja auch mal interessant, wenn so ein entführtes flugzeug auf ein atomkraftwerk zufliegt, und das sich einnebelt, dann ist es doch am sinnvollsten für das flugzeug, wenn es direkt in die wolke reinfliegt, bzw einfach den gesetzten kurs beibehält… da hilft eine nebelmaschine dann auch nicht weiter.

2007, Jan 29th

surveillance made by röntgen

Filed under: tech, privacy, surveillance

nunja, the sun ist ein boulevardblatt wie’s im buche steht, aber interessant ist dieser bericht allemal, und unbegründet auch nicht. in flughäfen werden bereits röntgen-scanner eingesetzt, die im teraHertzbereich arbeiten und durch bspw kleidung durchschauen können. derartige kameras sollen jetzt in uk (laut the sun) flächendeckend eingesetzt werden:

A January 17 memo seen by The Sun discusses the cameras, which can see through clothes.
It says “detection of weapons and explosives will become easier” and says cameras could be deployed in street furniture. It adds: “Some technologies used in airports have already been used as part of police operations looking for drugs and weapons in nightclubs. These and others could be developed for a much more widespread use in public spaces. Street furniture could routinely house detection systems that would indicate the likely presence of a gun, for example.” […]

[an so yellow press artikeln sieht mensch mal wieder: sogar das zitieren können sie nicht. und sie können sich nicht so wirklich entscheiden, ob nun kamera oder röntgenbilder]

Die Tageszeitung The Sun zitiert am heutigen Montag aus internen Papieren, aus denen hervorgeht, dass das britische Innenministerium den flächendeckenden Einsatz versteckter Kameras auf Straßen und Plätzen befürwortet, die mit Terahertz-Strahlung arbeiten und die Kleidung von Passanten durchdringen können.
Eingesetzt werden solche Durchleuchtungssysteme bereits an Flughäfen oder auch von der britischen Polizei, die damit beispielsweise bei Razzien im Londoner Nachtleben nach am Körper versteckten Drogen sucht. Unauffällig in Laternen eingebaut, könnten solche Kamerasysteme vor allem die Suche nach Waffen und Sprengstoffen erleichtern, halten die Verfasser des Berichts fest. Vorbehalte der Bürger gegen heimliche Nacktaufnahmen wollen sie unter anderem damit entgegen, dass Aufnahmen von Frauen nur durch weibliche Sicherheitsmitarbeiter gesichtet werden dürfen – was bei der Beobachtung von Plätzen technisch aber wohl kaum machbar sein dürfte.

soviel also zu den bedenken bezüglich der verletzung der privatsphäre. da muss sich dann keine mehr die mühe machen, cctv-kameras auf schlafzimmerfenster zu schwenken. bleibt nur zu hoffen, dass die von der sun prophezeite “fury” auch tatsächlich eintritt und die umsetzung verhindert.
was mich ein wenig verwundert: ich kann mich noch daran erinnern, beim klassischen röntgen beim arzt immer ein bleidingsi umgehängt bekommen zu haben. die dort verwendete röntgenstrahlung befindet sich in einem frequenzbereich von petaHz (10^15) bis exaHz (10^18).

Röntgenstrahlung ist ionisierend, sie kann dadurch Veränderungen im lebenden Organismus bis hin zu Krebs verursachen. Diese meist unerwünschten Effekte begründen die Notwendigkeit des Strahlenschutzes.

strahlung im teraHz (10^12) bereich hat also eine etwas größere wellenlänge. hat das zur folge, dass sie
a) weniger schädlich ist? wie sonst würde eine rechtfertigung seitens der initiatorinnen aussehen für ein dermaßen enormes gesundheitsrisiko und strahlenbelastung zum zwecke der inneren sicherheit?
b) andere eigenschaften hat? röntgenstrahlung ist ja eben dazu da, das fleisch und alles andere auszublenden, während bei den angeblich geplanten kameras ja schon der körper noch sichtbar ist? (jedenfalls laut den bildern der sun)
c) drogen, waffen und bombengürtel dann nicht sehen kann, wenn sie im körper transportiert werden (wer hat nicht schon mal eine rasierklinge im mund an einer polizeikontrolle vorbeigeschleust? Oo ), bzw sie dann nicht erfassen kann, wenn sie aus bestimmten materialien sind (textilien oder kunstoffe)?

liebe medizinierinnen, liebe physikerinnen: erleuchtet mich. bitte.

sources:
the sun - “You are undie surveillance”
heise.de - “Hüllenlose Überwachung”
(und natürlich wikipedia für die frequenzen)

2007, Jan 13th

böse mpaa

Filed under: tech, leben im netz, privacy

MPAA Caught Uploading Fake Torrents

It is no secret that the MPAA and other anti-piracy organizations track down alleged pirates by uploading fake torrents. Up until now it was always unclear where those files came from, and how to identify them.

mpaa blockThe MPAA and other anti-piracy watchdogs try to trap people into downloading fake torrents, so they can collect IP addresses, and send copyright infringement letters to ISPs. They hire a company to put up fake copies of popular movies, music albums, and TV series.

[lesen - torrentfreak.com]

l33t h4xx0r online-durchsuchung

Filed under: tech, privacy

zur zeit passieren ja so einige krasse sachen bezüglich internet, computerstrafrecht und privatsphärenverletzungen im großen stil. ich lasse mich im folgenden über eine aus, der ich das prädikat “außerordentlich frech” verpasse:

spitze des eisberges oder gipfel der dreistigkeit: der “bundestrojaner”

[»Als “Bundestrojaner” wird inoffiziell der Teil eines Programmes bezeichnet, der Spyware-Code auf einen PC einschleust, damit eine Online-Durchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste möglich ist.«]

da setzen sich also die strafverfolgungsbehörden hin und bauen einen trojaner bzw lassen einen bauen, der auf (privat)pcs geschleust wird, um dann nach hause zu telefonieren und (sämtliche?) daten zu übermitteln (wie wird das trafficproblem gelöst?), die dort so herumliegen. die umsetzung des projekts ist zwar noch nicht klar, und eine universelle anwendbarkeit sei mal dahingestellt, allerdings macht mich die idee an sich schon ziemlich sauer. in der diskussion um den lauschangriff, TKÜ und vorratsdatenspeicherung lassen sich zumindest manchmal noch zaghaft stimmen hören, die an die verletzte privatspähre der (un)mittelbar betroffenen erinnert und rechtmäßigkeit und verhältnismäßigkeit hinterfragt. offensichtlich scheitert das “öffentliche bewusstsein” für privacy und datenschutz aber an den virtuellen realitäten oder am weitverbreiteten desinteresse.
seit anfang dezember ist ein derartiges gesetz in nrw in besprechung, und auf bundesebene wird wohl seit längerem ähnliches geplant.

Bei einer Anhörung im Oktober gab es von Experten unterschiedliche Meinungen, mehrere Experten sahen keinen Verfassungsverstoß, wenn der Verfassungsschutz in Rechner, die sich in Privatwohnungen (und möglicherweise auch Firmen und Behörden) befinden, über das Internet eindringt, ohne dass dazu eine richterliche Anordnung vorliegen muss. Einige gaben dazu keinen Kommentar. Das heimliche Hacken von Rechnersystemen würde, meinte ein Rechtsprofessor, wenn es sich um eingeschaltete Rechner handelt, nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gelten. Art. 13 Grundgesetz würde sich nicht auf die Wohnung, sondern nur auf die “räumliche Privatsphäre” beziehen, argumentierte ein anderer Rechtsprofessor. Nur das Betreten einer Wohnung, so ein weiterer Experte, falle unter Art. 13, nicht aber das “Herauslesen” von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, “dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht”.

eine rechtfertigungsversuch, der an dreistigkeit kaum zu übertreffen ist, anhand der tatsache, dass zeitgleich im rahmen der verschärfung des computerstrafrechts das verbot von sogenannten hackertools durchgesetzt wurde. das heißt, mal grob gesagt erlassen die behörden gesetze die “uns” das cracken von privatrechnern und -netzen explizit verbieten und gleichzeitig gesetze die “ihnen” das cracken von privatrechnern und -netzen explizit erlauben. irgendwie frage ich mich, ob dann in diesem rahmen noch folgt, dass tools zur analyse der ein- und ausgehenden verbindungen auf dem eigenen rechner/im eigenen netzwerk oder (personal) firewalls zu “hackertools” gemacht werden, damit der trojaner auch ungestört nach hause telefonieren kann, wäre ja noch schöner, wenn sich da noch ne firewall reinhängt. denn der vorteil der sogenannten online-durchsuchung ist eben zum einen die umgehung der unverletzlichkeit der wohnung und zum anderen die unkenntnis der betroffenen:

Als Vorteil gegenüber einer “offenen Durchsuchung” eines Rechners vor Ort wird die Tatsache genannt, dass die Beschuldigten keine Kenntnis von den gegen sie geführten Ermittlungen haben und damit nicht die “Aufdeckung von Täterstrukturen” erschweren oder gar vereiteln können. “Während eine ‘offene’ Durchsuchung regelmäßig eher am Ende eines Ermittlungsverfahrens steht, kann die Online-Durchsuchung in einem Stadium, in dem das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten noch nicht bekannt ist, dazu dienen, Ermittlungsansätze auch im Hinblick auf weitere Tatbeteiligte oder Tatplanungen zu gewinnen.”

es ist ja bekannt, dass mensch ihrer_seiner hardware sowie software nicht trauen darf, und das gilt natürlich (nicht nur) in diesem zusammenhang speziell für antivirenprogramme. telepolis weiß zu berichten:

Der Trojaner müsste so gemacht werden, dass er von den vorhandenen Antiviren-Programmen nicht erkannt wird. Man müsste also jeweils individuelle Veränderungen vornehmen oder die Trojaner in Absprache mit den Herstellern von Antiviren-Programmen entwickeln.

auf heise[/tp] gibt es zu diesem thema zahlreiche (aktuelle und ältere) artikel, von denen zumindest ein guter teil durchaus lesenswert ist.
Zwei Programmierstellen für den “Bundestrojaner”
Verfassungsschutz, Online-Durchsuchungen und die Verfassung
Lauschangriff auf Festplatten

2007, Jan 8th

studiVZ

Filed under: leben im netz, privacy

das studiVZ wurde verkauft. für verdammte 100millionen euro, dafür aber anscheinend samt inhalt.

[…]Zum Zeitpunkt des Radiointerviews waren Dariani und seine Freunde nahezu mittellose Studenten, vorgestern verkauften sie die Domain für einen Betrag zwischen 50 und 100 Millionen Dollar an den Verlag Holtzbrinck.

Dass Dariani regelmäßig durch unsympathische Aktionen auf sich aufmerksam machte , hat ihm letzten Endes genauso wenig geschadet wie die Tatsache, dass er und seine drei Geschäftspartner in Design, Format, Funktion und Bildern einfach das amerikanische Portal Facebook kopiert haben, so unverhohlen, dass sie ihre Dateiordner selbstironisch dreist ,,Fakebooks‘‘ nannten.
[…]
Als sich unter dem Namen “Nur für Männer” im Sommer eine sogenannte Interessengruppe bildete, deren einziges Ziel es war, monatlich die schönste Studentin zu wählen, bat einer der Gründer sogar um sofortige Aufnahme. Das Ganze uferte in den ersten Fall von digitalem Massenstalking aus.

[sz - im ganzen lesen]
etwas älter, und etwas allgemeiner:

Außerdem machen sich immer mehr Mitglieder Sorgen um die Sicherheit ihrer Daten. In Blogs wird gemeldet, dass mit einfachen Tricks nicht nur auf die allgemeinen Informationen eines jeden Studenten zugegriffen werden kann, sondern auch auf die Daten, die eigentlich nur für vom Benutzer Berechtigte sichtbar sein sollen. Durch kleine Änderungen bei der Eingabe der Internetadresse soll es jedoch für jedes Mitglied möglich sein, auf geschützte Profile anderer Nutzer zuzugreifen. Studiverzeichnis selbst bestreitet diese Sicherheitslücke. Inzwischen prüft auch der Berliner Datenschutzbeauftragte die Datensicherheit des Angebots im Internet, heißt es aus der Behörde.

[taz - mehr lesen]
genauso wie das hier:

Mit dem studiVZ konnte (kann?) mensch eine menge Spass haben.
* Kostenlose Accounts
* keine wirkliche Überprüfung von Usereingaben.
* ca. 1.000.000 angemeldete Benutzer ohne Sinn für Datenschutz.

Da lässt sich einiges draus machen! So konnte mensch letzte Woche noch fast alle Aktionen ausführen die einem Gruppenmoderator vorbehalten sein sollten, ohne überhaupt Mitglied der Gruppe zu sein. Mit dem passenden Link, konnten “geheime” Fotos und Userprofile angeschaut werden.
Solche Dinge sind vermutlich nicht im Sinne der Betreiber (ich hätte ja Erfinder geschrieben, wenn es da nicht facebook gäbe).
Nachdem sich letzte Woche dann jemand ein witziges Javascript-Spielchen ausgedacht hat, durch das sich Logindaten von studiVZ-Usern abgreifen lassen, wurde im studiVZ-Blog dazu aufgerufen “XSS- und CSRF-Lücken” zu melden. Kurze Zeit später ist dann aufgefallen, das solche “Tests” am Produktivsystem vielleicht gar keine so wahnsinnig gute Idee sind. Also wurde ein Testsystem aufgesetzt und feierlich drauf los geschossen. Dummerweise hielten sich nicht alle daran nur mit dem Testsystem zu spielen und das Unvermeidliche traf endlich ein, studiVZ ging vom Netz.

[ghandi - im ganzen lesen]

tja, irgendwie auch schade, dass ich mich mit diesem thema nicht eher befasst habe, die große bugsuche wäre sicher lustig gewesen.

2006, Sep 26th

geändertes computerstrafrecht

Filed under: tech, privacy

Mit einer deutlichen Verschärfung des Strafrechts will die Regierung den “Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage” verbessern. Eine heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesänderung stellt klar, dass “Hacking” strafbar ist.
heise security news

der gesetzentwurf birgt neben dem üblichen »du darfst keine daten haben die du nicht haben sollst« in verschiedenen variationen - unter anderem ist jetzt auch ein angriff auf private computersysteme strafbar - seitenlange erklärungen zur allgemeinen lage der computernation sowie zu den einzelnen änderungen. pathos immer schön mit einstreuen, ein beispiel:

[begründung, allgemeiner teil A.1]
Die Einbeziehung von Telekommunikations- und Informationssystemen, die eine entfernungsunabhängige Speicherung und Übertragung von Daten aller Art gestatten, bieten ein breites Spektrum neuer Möglichkeiten, aber auch des Missbrauchs. Insbesondere komplexe Attacken gegen moderne Informationsstrukturen durch Computerviren, digitale trojanische Pferde, logische Bomben oder Würmer und Denial-of-Service-Attacken verursachen hohe Schäden. Auch kriminelle, extremistische und terroristische Gruppen nutzen moderne Informations- und Kommunikationstechnologien verstärkt für ihre Zwecke.

der straftatbestand liegt nun nicht mehr, wie bisher, im sich daten verschaffen, sondern darin, sich zugang zu den daten zu verschaffen, und dabei zugangssicherungverhinderungsdingsis zu umgehen, sich passwörter zu beschaffen, und achtung:

§ 202c
Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft.

mit diesen computerprogrammen sind unter anderem tools zur netzwerkanalyse und zum finden von schwachstellen in rechnersystemen gemeint. dass gezielte angriffe auf systemen eben erst sicherheitslücken aufdecken, die dann gefixed werden können, wurde wohl nicht bedacht.

[pressemitteilung des ccc]
Der Gesetzentwurf wird die Arbeitsgrundlagen von Sicherheitsberatern und Netzwerkexperten unter Strafe stellen. Bereits der Besitz und die Verbreitung von Werkzeugen zur Netzwerkanalyse und zur Aufdeckung von Sicherheitslöchern in Rechnersystemen sollen strafbar werden. Die Arbeit der Sicherheitsexperten wäre damit kaum mehr möglich und von ungerechtfertigter Kriminalisierung bedroht.

“Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen. Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen”, sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn. “Die Vorstellungen des Gesetzgebers zeugen von einer ausgeprägten Unkenntnis der technischen Vorgehensweisen. Testangriffe zum Auffinden von Sicherheitslöchern sind für die IT-Sicherheit wie Crashtests für die Autoindustrie. Niemand käme auf die Idee, Crashtests zu verbieten”, kommentierte der CCC-Sprecher.[…]
“Der Gesetzentwurf zeugt von erschreckender Realitätsferne und fehlender Sachkenntnis”, sagte Müller-Maguhn vom CCC. “Durch die Einschränkung der Freiheit der Forschung und Entwicklung im Bereich Computersicherheit wird das Gegenteil des beabsichtigten Ziels erreicht.”

Als effektive Maßnahme zur Eindämmung der Computerkriminalität fordert der CCC stattdessen härtere Strafen für Verstösse gegen den Datenschutz. Datenverbrechen wie das illegale Abschöpfen und Weitergeben sowie das unkontrollierte Verknüpfen von Daten werden derzeit als Kavaliersdelikt behandelt, betreffen aber den Bürger im Alltag immer mehr.
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